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Steuerbare Verbrauchseinrichtun­gen

Natalia Humenyuk
Zum Thema 'Steuerbare Verbrauchseinrichtungen' geregelt im § 14a (EnWG) und durch Festlegungen der Bundesnetzagentur hat Natalia Humenyuk, Mitarbeiterin vom Netzbetreiber Westnetz am 04.12.2024 einen interessanten Vortrag gehalten.

Ein Video des Vortrages ist auf dem YouTube Kanal der Baumberge Energie einsehbar: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Der Hintergrund: Im normalen Haushalt gibt es zunehmend neue starke Verbraucher: Wallboxen, Wärmepumpenheizungen, Raumkühlungen, Stromspeicher. Wichtig: Die müssen beim jeweiligen Netzbetreiber (Westnetz, Stadtwerke oder Gelsenwasser etc.) angemeldet werden.

Der Verbraucher erhält einen besonderen Zähler, über den vom Netzbetreiber auf die Großverbrauchsgeräte zugegriffen werden kann. Wenn der Verbrauch lokal zu hoch ist für das verfügbare Netz oder gerade nicht genügend viel elektrische Energie zur Verfügung steht, dann kann der Netzbetreiber den Verbrauch auf einen Minimalwert von 4,2 Kilowatt „dimmen“, d.h. der Bezug kann begrenzt werden auf diesen Wert.

An einem Beispiel macht die Westnetz-Mitarbeiterin dies deutlich: In einem Wohngebiet haben 50 Haushalte ein Elektromobil und zum schnellen Aufladen eine Wallbox mit 22 Kilowatt Ladeleistung. Die Wagen kommen alle gegen 17 Uhr von der Arbeit nach Hause und werden aufgeladen mit maximal 50 x 22 kW = 1100 kW. Wenn es da zu einer Überlastung kommt, weil das Netz für diese Belastung nicht ausgelegt ist oder weil so viel elektrische Energie gerade nicht zur Verfügung steht, dann kann der Netzbetreiber die Verbrauchsleistung auf 50 x 4,2 kW = 210 kW absenken. Das Aufladen der Autos ist nach wie vor möglich, dauert aber länger.

Zur Entschädigung erhalte der Verbraucher – so Natalia Humenyuk - eine jährliche Pauschalvergütung oder eine Absenkung des Arbeitspreises für das Gerät, falls es einen eigenen Zähler hat. Eine dritte Möglichkeit richte sich an Haushalte, die eine elektronische Steuerung der gesamten Haushaltselektrik haben. Die trete aber erst mit dem 01.04.2025 in Kraft.  Was zunächst als komplizierter und trockener Stoff daherkam, wurde dann doch lebendig und anschaulich dargestellt.