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Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern in unserer Region

Solaranlage auf das Hausdach
Info-Veranstaltung der Baumberge Energie (BE) mit einem Fachmann vor Ort.

Billerbeck, Havixbeck, Nottuln. Die Zeichen stehen auf Zukunft und Sicherheit – und dies durch den Ausbau der regenerativen Energien. Der Run auf Photovoltaikanlagen ist groß. Auch in der Baumberge-Region. Dabei treten immer wieder Fragen auf.      

Zu einer Informationsveranstaltung „Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern in unserer Region“ lädt nun die Mitmachgemeinschaft Baumberge Energie (BE) alle Bürgerinnen und Bürger am Dienstag, den 22. März 2022 um 19:00 Uhr ein. Da viele Interessenten erwartet werden und die Corona-Zahlen wieder steigen, wird diese Veranstaltung online als Video-Vortrag angeboten (Zugangsdaten siehe unten). Gleichzeitig wird die Veranstaltung im Youtube-Kanal der BE gestreamt und kann dort auch noch nachträglich verfolgt werden.

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Ein Fachmann aus dem Handwerk steht als Referent zur Verfügung: Marco Overtheil von der Havixbecker Firma SK Solar. Viele Fragen werden an diesem Abend beantwortet: Welches Dach ist geeignet? Wie groß muss die Dachfläche sein, wieviel Module sind sinnvoll? Eigenverbrauch und/oder Einspeisung ins Netz? Wie geht das jetzt und in Zukunft? Wann eignet sich ein Batteriespeicher und welche Speicherkapazität sollte der Speicher haben? Was kostet eine Photovoltaikanlage? Welche Förderung, welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es? Und so weiter. Einlader und Moderator des Abends ist für die Baumberge Energie der Schapdettener Karsten Danker.

Beachten Sie bitte auch unseren Flyer zum obigen Thema: Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern in unserer Region

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Zoom-Zugang

Per Link: Zugang zur Infoveranstaltung 'Solaranlage auf das Hausdach'


Oder:  www.zoom.us – „Meeting beitreten“ - Meeting-ID: 885 5269 6856; Kenncode: Energie

Technische Fragen: Robert Hülsbusch 02502-9754

Livedaten der Stromproduktion

Wieviel Strom wird dezeit aus erneuerbarer Energie erzeugt?

Welche Braunkohlekraftwerke sind am Netz?

Wird Strom importiert oder exportiert?

Wer die Antwort auf solche Fragen fundiert beantworten will, der ist auf der Seite der Fraunhofer-Gesellschaft genau richtig:

Livedaten Stromerzeugung

Unter Energycharts der Fraunhofer Gesellschaft kann der geneigte Nutzer haargenau alle Daten der Stromproduktion in Deutschland einsehen und nachverfolgen. Damit ist niemand mehr auf Hörensagen angewiesen....

Viel Spaß beim Stöbern!

P.S: Einen ähnlichen Service bietet auch die Seite der Agora Energiewende

Energie-Ratgeber

ALTBAUNEU® - Infos über energetische Wohngebäude-Sanierung

altbauneuDas Projekt ALTBAUNEU® vom Kreis Coesfeld vermittelt die Vorteile einer energetischen Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern. Unter dem Link ALTBAUNEU® erhalten Sie Informationen über Möglichkeiten im Kreis Coesfeld, finden Sie Experten (Energieberater - auch telefonische Erstberatung -, Handwerker, Fachfirmen …), Wissenswertes über die energetische Wohngebäude-Sanierung, über Förder-(Ratgeber lokal, Land, Bund) und Beratungsprogramme (BAFA, Verbraucherzentrale NRW) und vieles mehr.



energy4climate.nrw - Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz

energy4climateAuf der Seite energy4climate.nrw steht ein Programm zur Wirtschaftlichkeitsberechnung einer PV-Anlage, sowie ein Navigationsprogramm durch die verschiedenen Förderprogramme im Energiebereich zur Verfügung.



Verbraucherzentrale NRW - Infos zum Thema Energie

vzAuf der Seite der Verbraucherzentrale NRW gibt es jede Menge Infos zum Thema Energie.



Finanztip - Ratgeber zur Balkonsolaranlage

 
FinanztipDie Stiftung Finanztip informiert auf ihrer Seite u.a. zum Thema Balkonsolaranlagen.




Die Macht der Lobbyisten

Die Macht der Lobbyisten Klimawandel - Manipulation statt Information, Arte-Doku (leider auf YouTube nicht mehr sichtbar)

Ende der 1980er Jahre gelangten die Erkenntnisse über die Gefahr des Klimawandels mehr und mehr in die Öffentlichkeit. Während sie die Klimawissenschaft untermauerten, betrieben einige große Erdölkonzerne und Interessenverbände - wie etwa ExxonMobil oder das American Petroleum Institute - gezielt Lobbyarbeit. Sie manipulierten die öffentliche Wahrnehmung.

Bereits 1988 ließ sich der Klimawandel mit 99-prozentiger Sicherheit voraussagen. Der Treibhauseffekt stand außer Frage und es war klar, dass keine Zeit mehr verloren werden durfte. In einer gemeinsamen Erklärung verpflichteten sich damals Wissenschaft und Politik, die Emissionen bis 2005 um 20 Prozent zu senken. Der Weltklimarat wurde aus der Taufe gehoben, um einen globalen Klimavertrag auszuarbeiten.

Doch bis heute ist fraglich, ob und wann definierte Klimaziele weltweit überhaupt noch erreichbar sein werden. Denn die Menge an Kohlendioxid in der Atmosphäre hat sich seit Ende der 80er Jahre noch einmal verdoppelt.

Große Ölkonzerne bemerkten die Klimaerwärmung anscheinend schon sehr früh – doch anstatt dagegen anzugehen, leiteten sie eine gigantische Kampagne in die Wege, um den Kampf gegen den Klimawandel zu torpedieren: Sie entließen ihre eigenen Forscher, die Alarm geschlagen hatten, stellten die gleichen Personen ein, die der Tabakindustrie schon erfolgreich dabei geholfen hatten, die wissenschaftlich nachgewiesenen Gefahren des Rauchens herunterzuspielen und finanzierten insgeheim vermeintliche „Experten“, die sich dazu hergaben, die Existenz des Klimawandels medial anzufechten.

Heute stellen sich Konzerne gerne als Öko-Pioniere dar, obwohl sie genau das Gegenteil tun: Bis zu 95 Prozent der Investitionen in neue Energien fließen in die Förderung fossiler Brennstoffe, die die Erderwärmung weiter vorantreiben. Die Dokumentation zeigt, mit welchen Strategien die öffentliche Meinung in Sachen Klimawandel beeinflusst wurde – und mit welchem Erfolg.

Dokumentation von Mads Ellesoe (DK 2020, 53 Min)

Warum werden Windräder immer größer?

Die Physik der Windkraft.

Windräder

https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=mgdTYJ2SFEg

  • Rotorfläche.
  • Rauigkeitslänge
  • Leistungsbeiwert
  • Betz'sches Gesetz
  • Prandtl'sche Höhenformel
  • Industrie-Leistungsformel

Wir leiten her, ob es sich lohnt, Windräder im Wald zu bauen, wo man besser keine Kleinwindanlagen baut, was von Windwänden zu halten ist und wie viel Material eigentlich große Windräder im Vergleich zu kleinen benötigen. Falls noch Fragen offen sind, habt ihr nach diesen 20 Minuten das Handwerkszeug, um sie zu beantworten.

Quelle: https://energiewende.eu/warum-werden-windraeder-immer-groesser/

Appell an die Kommunalpolitik

An die Kommunalpolitik der Baumberge-Kommunen

Sehr gehrte Frau Dirks, sehr geehrter Herr Dr. Thönnes, sehr geehrter Herr Möltgen,

liebe Mitglieder der kommunalen Räte,

die Initiative „Vernunftkraft“ fordert Sie auf, die in ihrem Bericht (WN 31.1.2022 Seite Nottuln) genannten Punkte gegen Windenergie bei uns „richtig" zu gewichten und zu erkennen, dass…. (Windkraft des Teufels ist).

Wir bitten Sie freundlich, dies öffentlich und eindeutig zu tun:

Machen Sie deutlich,

  • dass Sie diese Klimaschutzverweigerung nicht mittragen,
  • dass Sie aktiv und offensiv für Klimaschutzmaßnahmen in Ihrer Kommune stehen.
  • dass Sie engagiert das Ziel Klimaneutralität verfolgen und sich dafür nicht lächerlich machen lassen,
  • dass dazu auch zwangsläufig die Windenergie und der maßvolle Zubau neuer Anlagen gehört,
  • dass Sie deshalb begrüßen, dass Bürgerinnen und Bürger in der Baumberge-Region sich engagieren und auch investieren wollen – in Solar- und Windenergie.  

Wir freuen uns, wenn Sie - auch öffentlich - den Menschen hier deutlich machen, dass Ihre Klimaschutzpolitik (bis hin zur Klimaneutralität) in der Tat „nüchtern“ und nicht reines „Wunschdenken“ ist.
Die Windkraftgegner von „Vernunftkraft“ glauben Ihnen das einfach nicht.

Wir Bürgerinnen und Bürger schon.

Mit freundlichem Gruß

Robert Hülsbusch

Ergänzende Informationen von Sven Giegold (Staatssekretär im BMWK)

Heute geht es los: Wir fördern die Bürgerenergie!

Liebe Freundinnen und Freunde,

Liebe Interessierte,

ab sofort fördert unser Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Anlaufkosten von Bürgerenergiegesellschaften für Wind an Land. Seit dem 1.1.2023 unterstützen wir Bürgerenergiegesellschaften, um die Hürde von hohen Planungs- und Genehmigungskosten zu überwinden. 70% - maximal 200.000 Euro pro Windprojekt - fördern wir jetzt über unser neues Programm. Um Doppelförderung zu vermeiden, muss die Förderung zurückgezahlt werden, wenn das Projekt erfolgreich an den Start geht.

Mit diesem Förderprogramm wollen wir wieder mehr Bürgerenergieprojekten zum Erfolg verhelfen. Teilt diese gute Nachricht hier auf Twitter:
https://twitter.com/sven_giegold/status/1609487445778747392 

Denn Windanlagen finden mehr Unterstützung, wenn viele Bürger*innen auch finanziell von ihnen profitieren. Das ist auch dringend nötig, denn Erneuerbare Energien sollen bis 2030 einen Anteil von 80% am Bruttostromverbrauch ausmachen. Gleichzeitig soll bei Mobilität und Gebäudewärme immer mehr elektrifiziert werden. Um diesen Ausbau der Erneuerbaren zu schaffen, brauchen wir eine gemeinsame Kraftanstrengung von Wirtschaft und Zivilgesellschaft, Bürger*innen und Staat. 

Erneuerbaren-Vorreiter Dänemark zeigt, dass der Ausbau von Wind an Land besonders gut durch Bürgergesellschaften klappt. Bürgerenergiegesellschaften sind auch Beispiele von Demokratie in der Wirtschaft, bei dem viele Anteilseigner*innen am Boom der Erneuerbaren teilhaben. Bürgerenergiegenossenschaften sind zudem Beispiele gemeinwohlorientierter Wirtschaft, wie die Bundesregierung sie derzeit mit einer “Nationalen Strategie für Sozialunternehmen und Soziale Innovationen” stärkt. Auch in Deutschland gab es einen Boom an Bürgerenergiegesellschaften und -genossenschaften. Doch während der Jahre der Großen Koalition wurden die Rahmenbedingungen so sehr verschlechtert, dass die Welle von Neugründungen fast zum Erliegen gekommen ist. Das soll sich nun ändern. 

Dazu haben wir verschiedene Maßnahmen ergriffen:

    1. Wir haben in der EU erreichen können, dass die Verpflichtung zu aufwändigen und unsicheren Ausschreibungen für Erneuerbaren-Projekte eingeschränkt wurde. Robert Habeck und ich haben dazu eine Reihe letztlich erfolgreicher Gespräche in Brüssel bei der EU-Kommission geführt.
    2. Mit der Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) nutzen wir diesen europarechtlichen Spielraum auch aus. Künftig sind Projekte bis zu sechs Windrädern mit maximal 18 MW von dem komplexen Ausschreibungsverfahren befreit. Das neue EEG tritt auch zum 1.1.2023 in Kraft.
    3. Haben wir mit dem “Wind an Land”-Gesetz viele Erleichterungen im Planungs- und Genehmigungsverfahren beschlossen, die bereits in Kraft getreten sind.
    4. Gelang es uns im Dezember 2022 in Brüssel einen “Erneuerbaren Booster” durchzusetzen, der in wenigen Wochen in Kraft tritt. Dieser Booster sichert das “Wind an Land”-Gesetz europarechtlich ab und bringt weitere Erleichterungen beim Genehmigungsverfahren.
    5. Und nun stärken wir Bürgerenergiegesellschaften den Rücken.

Etliche Windanlagen haben in den Regionen zu viel Frust geführt, wenn die Erträge bei Eigentümer*innen angekommen sind, die in ganz anderen Regionen wohnten. Ebenso kann es Unfrieden säen, wenn sich viele Anwohner*innen Windräder anschauen müssen, aber nur wenige von ihnen finanziell profitieren. Genau hier setzen Bürgerenergiegesellschaften und Bürgerenergiegenossenschaften an. Jedoch haben Bürgerenergiegesellschaften einen strukturellen Nachteil: Sie haben es schwerer Risikokapital für die lange und mit Unsicherheiten behaftete Planungsphase aufzubringen. Denn anders als große Unternehmen können sie solche Kosten und Risiken nicht über viele Projekte verteilen. Deshalb übernimmt nun unser Förderprogramm 70% der Anlaufkosten. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören alle Maßnahmen der Vorplanung eines Projektes (wie zum Beispiel Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen) sowie weitere notwendige Gutachten, die zur Realisierung von Windenergieanlagen beitragen.

Zurückgezahlt werden muss nur, wenn die jeweiligen Windenergieanlagen an Land innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesemissionsgesetz oder einen Zuschlag in einem EEG-Ausschreibungsverfahren erhalten haben oder eine EEG-Förderung außerhalb der Ausschreibung registriert wurde. Insgesamt umfasst die Förderung für 2023 eine Summe von 7,5 Mio. Euro, auch für die weiteren Jahre sind Summen in der Größenordnung vorgesehen.

In den letzten Monaten haben wir schon eine starke Beschleunigung der Energiewende z.B. bei der Photovoltaik geschafft. Mehr dazu hier.

Bitte teilt diese guten Nachrichten hier:
https://twitter.com/sven_giegold/status/1609487445778747392

Doch bei Wind an Land brauchen wir nun eine große Kraftanstrengung. Die Energiewende wird gelingen, das Klima nachhaltig schützen und uns als Land nach vorne bringen, wenn wir alle mit anpacken! Dazu verbessern wir die Rahmenbedingungen. Wir bleiben dran.

Mit erfreuten Grüßen

Sven Giegold

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Für Freund*innen von Definitionen: Eine Bürgerenergiegesellschaft im Sinne des des neuen Förderprogramms ist jede Genossenschaft oder sonstige Gesellschaft,

a) die aus mindestens 50 natürlichen Personen als stimmberechtigten Mitgliedern oder stimmberechtigten Anteilseignern besteht, 

b) bei der mindestens 75 Prozent der Stimmrechte bei natürlichen Personen liegen, die in einem Postleitzahlgebiet, das sich ganz oder teilweise im Umkreis von 50 Kilometern um die geplante Anlage befindet, nach dem Bundesmeldegesetz mit einer Wohnung gemeldet sind, wobei der Abstand im Fall von Solaranlagen vom äußeren Rand der jeweiligen Anlage und im Fall von Windenergieanlagen von der Turmmitte der jeweiligen Anlagen gemessen wird, 

c) bei der die Stimmrechte, die nicht bei natürlichen Personen liegen, ausschließlich bei Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen nach der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) oder bei kommunalen Gebietskörperschaften sowie deren rechtsfähigen Zusammenschlüssen liegen, und 

d) bei der kein Mitglied oder Anteilseigner der Gesellschaft mehr als 10 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft hält, wobei mit den Stimmrechten nach Buchstabe b in der Regel auch eine entsprechende tatsächliche Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gesellschaft und der Mitwirkung an Entscheidungen der Gesellschafterversammlung verbunden sein muss, es beim Zusammenschluss von mehreren juristischen Personen oder Personengesellschaften zu einer Gesellschaft ausreicht, wenn jedes der Mitglieder der Gesellschaft die Voraussetzungen nach den Buchstaben a bis d erfüllt und es bei einer Gesellschaft, an der eine andere Gesellschaft 100 Prozent der Stimmrechte hält, ausreicht, wenn die letztere die Voraussetzungen nach den Buchstaben a bis d erfüllt.

Schönstes Beamtendeutsch! ;-)

Pyrolyse

Pflanzen entziehen der Atmosphäre CO₂ – dies verdanken wir der Photosynthese. Lässt man diese Biomasse verrotten oder verbrennt sie, gelangt der Kohlenstoff als CO₂ zusammen mit weiteren klimaschädlichen Gasen zurück in die Atmosphäre. Das gilt es zu verhindern, was mit der Pyrolyse gelingt.

 

Pflanzenkohle als Negativ-Emissionstechnologie

Wenn es um den Aspekt der Negativ-Emissionen von Pflanzenkohle geht, spricht man von PyCCS (Pyrogenic Carbon Capture and Storage). Dies bedeutet: Über Photosynthese eingefangener Kohlenstoff wird mittels Pyrolyse dauerhaft beständig gemacht. Diesen Kohlenstoff gilt es nun zu lagern (C-Senke) und am besten gleichzeitig zu nutzen (Zusatznutzen). Denn Kohlenstoff ist ein wertvoller Rohstoff für den Einsatz in vielen verschiedenen Anwendungsbereichen – allen voran in Bodenanwendungen und Baustoffen. Genau dieser Zusatznutzen der Pflanzenkohle macht PyCCS zu einer wirklich schlauen Idee und unterscheidet den Ansatz fundamental von Negativemissionslösungen, deren einziger Zweck es ist, CO₂ einzulagern und die damit ein reiner „cost-case“ sind.

Damit sich Pflanzenkohle positiv auf das Klima auswirken kann, ist die Gesamtbilanz von Biomassegewinnung, Pyrolyse, Weiterverarbeitung und Anwendung entscheidend. Nur wenn diese insgesamt klimapositiv ausfällt, kann man von einer echten C-Senke sprechen.

weiterlesen auf Solarenergie Förderverein

NRW fördert kommunalen Klimaschutz mit 40 Millionen

Land stellt 40 Millionen Euro für Investitionen in kommunalen Klimaschutz bereit – Gemeinden und Kreise können ab sofort Anträge stellen

Von der energetischen Sanierung bis zur klimafreundlichen Mobilität: Das Land Nordrhein-Westfalen setzt auch unter den veränderten Rahmenbedingungen der Corona-Krise auf die Einhaltung der Klimaziele. Daher stellt die Landesregierung Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro für kommunale Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung. Wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz, die sich infolge der Corona-Pandemie verzögert haben oder gar ganz ausgeblieben sind, können damit nachträglich angestoßen werden.

weiterlesen auf der Homepage der Energieagentur NRW

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