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Nottuln: Strategie zur Klimaneutralität im Jahre 2030

Die Gemeinde Nottuln hat es sich zum Ziel gesetzt, im Jahre 2030 klimaneutral zu sein. In verschiedenen Gremiensitzungen, politischen und nicht politischen Arbeitskreisen und innerhalb der Verwaltung hat dazu in der Vergangenheit ein umfangreicher Arbeitsprozess stattgefunden. Das Büro „energielenker“ hat diesen Prozess fachlich begleitet und nunmehr die Eckpfeiler einer Strategie zur Klimaneutralität im Jahr 2030 für die Gemeinde Nottuln dargelegt:

Strategie zur Klimaneutralität 2030 Gemeinde Nottuln

Förderung der Bürgerenergie wird ausgebaut

Die Energiewende mit dem erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine Mammutaufgabe, hier braucht es auch den Rückhalt der gesamten Gesellschaft. Daher startet zum 1. Januar 2023 eine neue Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist erfolgt.

Bei der Bürgerenergie sind Bürgerinnen und Bürger die Akteure der Energiewende. Ziel des Programms ist es, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen, die von Bürgerenergiegesellschaften errichtet werden sollen, zu fördern. Damit soll die Hürde, Bürgerenergiegesellschaften zu gründen verkleinert werden. Das abbr title="Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz""BMWK fördert mit dem Programm die Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase (70 % der Planungs- und Genehmigungskosten, bis max. 200.000 Euro pro Projekt) von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften.

Die Förderung in Form einer anteiligen Finanzierung der Planungs- und Genehmigungskosten muss nur dann zurückgezahlt werden, wenn die jeweiligen Windenergieanlagen an Land innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz oder einen Zuschlag in einem EEG-Ausschreibungsverfahren erhalten haben oder eine EEG-Förderung außerhalb der Ausschreibung registriert wurde.
Insgesamt umfasst die Förderung für 2023 eine Summe von 7,5 Mio. €, auch für die weiteren Jahre sind Summen in der Größenordnung vorgesehen.

Auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, stärkt die Bürgerenergie. So werden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften so weit wie möglich von den Ausschreibungen ausgenommen. Für Windenergieanlagen an Land gilt dann die Ausschreibungsgrenze von 18 Megawatt. Zudem ist im EEG 2023 der Begriff der Bürgerenergiegesellschaft nach § 3 Nummer 15 neu definiert.

Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (abbr title="Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle""BAFA) umgesetzt.

Ergänzende Informationen von Sven Giegold (Staatssekretär im BMWK)

Hier der Link zur Bekanntmachung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtlicher-teil?2

Bekanntmachung der Richtlinie zum Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Booster für die Erneuerbaren Energien in Europa

Am 19.12.2022 haben die Energieminister*innen der EU eine Notfallverordnung zum Bürokratieabbau für Wind, Solar & Co. beschlossen! Das wird den Ausbau der erneuerbaren Energien enorm beschleunigen!

Das Paket enthält eine ganze Serie von Maßnahmen, die die Genehmigung von Erneuerbaren in ganz Europa beschleunigen werden. Damit kommen wir schneller weg von den russischen Energieimporten und hin zur klimafreundlichen Energiesouveränität. Im Einzelnen:

  1. Erneuerbare Energien, Speicher und die damit verbundene Netzinfrastruktur sind ab sofort im herausragenden öffentlichen Interesse und bekommen damit Vorfahrt bei Genehmigung und Planung. Das wird den Ausbau überall in der EU beschleunigen!
  2. Deutsche Wind-Vorranggebiete werden nun auch europarechtlich als „Go-to-Areas“ anerkannt. Erneuerbare-Energie-Anlagen werden damit in diesen Gebieten schneller genehmigt. Das EU-Schutzgebiete-Netz Natura 2000 (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete) ist davon natürlich ausgenommen.
  3. Wir setzen eine Frist von höchstens drei Monaten für Photovoltaik-Genehmigungsverfahren, die zugehörigen Speicher und Netzanschlüsse. Es gilt eine „Genehmigungsfiktion“ für Kleinanlagen unter 50KW.
  4. Genehmigungen bei Repowering von Erneuerbaren-Anlagen und Netzen müssen binnen sechs Monaten abgeschlossen sein. Dabei wird lediglich die Mehrbelastung der Erweiterung des Projekts geprüft, nicht noch einmal das gesamte Projekt. Das erleichtert die Genehmigung erheblich.
  5. Wärmepumpen: Genehmigungsverfahren werden durch die Einführung einer Frist von höchstens einem Monat und eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen beschleunigt.
  6. Wind und andere Erneuerbaren-Anlagen: In Erneuerbaren-Vorranggebieten dürfen Mitgliedsstaaten auf eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten, wenn auf Planebene bereits eine strategische Umweltprüfung stattgefunden hat.

Diese Sofortmaßnahmen geben uns starken Rückenwind auf dem Weg aus der Energiekrise. Außerdem senden wir eine klare Botschaft an alle deutschen Genehmigungsbehörden: Die artenschutzrechtliche Prüfung kann vereinfacht werden, wenn die Population einer Art nicht gefährdet ist. Der Schutz gefährdeter Arten in Deutschland bleibt wichtig, doch kommt es dabei bei Genehmigung vor allem auf den Schutz der Population von Rotmilan & Co. an. Im Übrigen ist der Erfolg der Energiewende in Deutschland auch im Interesse des Naturschutzes. Denn der Klimawandel gefährdet die Artenvielfalt weltweit massiv.

Die Notfallverordnung tritt schon im Januar in Kraft. Sie gilt zunächst für 18 Monate mit Option auf Verlängerung. Zudem haben wir beschlossen, die Entbürokratisierungen auch in die Erneuerbaren-Richtlinie (RED) aufzunehmen und so auf Dauer zu sichern. Letzteres muss aber noch mit dem Europaparlament geeint werden.

Dieses Paket war eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für die deutsche Bundesregierung. Mit Unterstützung des Kanzleramts und der EU-Kommission haben unsere Beamt*innen dies in den letzten Monaten mit krassem Einsatz hier in Brüssel durchgesetzt. Im Rat der Energieminister*innen gab es für unsere Vorschläge eine breite Mehrheit. Vielen Dank für all die Arbeit!

Unserem Ziel eines 100%-Erneuerbare Energiesystems sind wir einen heute einen Riesenschritt weitergekommen. Ein Weihnachtsbooster für die Erneuerbaren!

Hinter den Kulissen arbeite ich mit dem großen Team im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weiter an der Koordinierung der deutschen Bundesregierung bei der EU-Gesetzgebung im Klimaschutz unter dem GreenDeal.

Mit hoch erfreuten, weihnachtlichen Grüßen,

Ihr und Euer Sven Giegold


Auszug aus einem Newsletter von Sven Giegold (Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz).

Unter nachfolgendem Link kann der Newsletter abonniert werden:

Registrierung für den Newsletter von Sven Giegold

Altbau - Was tun?

Energieberater Christof Peter-Dosch hielt am 23.11.2022 in Billerbeck einen Vortrag über sinnvolle Investitionen bei der Altbau-Sanierung. Die Folien der Präsentation sind als pdf-Datei unter nachfolgendem Link einsehbar:

Präsentation sinnvolle Investitionen Altbau-Sanierung

Ein Video der Präsentation ist auf dem YouTube-Kanal der Baumberge-Energie verfügbar:

Gebäudesanierung - Vortrag Dipl. Ing. Christof Peter-Dosch

Altbau - Was tun?

 

Die Baumberge-Region - Mit Geothermie in eine klimaneutrale Zukunft

Ein kleiner Wettbewerb ist innerhalb der Mitmachgemeinschaft Baumberge Energie (BE) entstanden. Welche Kommune ist die erste in der Region, die mit Geothermie eine effektive Wärmeenergiewende einleitet? Dass die Voraussetzungen dafür günstig sind, das erfuhren die Mitglieder von BE auf ihrem letzten Treffen per Zoom.

Die Videoaufzeichnung des Vortrages ist bei Youtube unter nachfolgendem Link eingestellt: Videoaufzeichnung des Vortrages

schaeferZu Gast war der Geologe Ingo Schäfer, Mitarbeiter des Geologischen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen. Und er konnte die Zuhörer optimistisch stimmen. Messungen haben ergeben: Unter den drei Baumberge-Gemeinden ist es tief in der Erde heiß. Diese natürliche Energie lasse sich nutzen, um die Kommunen mit klimafreundlicher Wärme zu versorgen. Die Vorteile: keine Verbrennung mehr fossiler Rohstoffe, ganzjährig nutzbar, unabhängig von Tageszeit und Witterung, zuverlässig und kostenstabil. Schäfer: „Eine ideale Möglichkeit der regionalen Energieversorgung mit Fernwärmenetze, Wärme für die industrielle Versorgung, Heizen von Gewächshäusern usw. Auch die regenerative Stromerzeugung ist mit Geothermie möglich.“ Dabei nutzt die hydrothermale Geothermie natürliche Wasservorkommen in der Region – anders als beim Fracking.

Eine Förderbohrung bringt das heiße Tiefenwasser an die Oberfläche. Über Wärmetauscher gibt es seine Energie an die jeweilige Nutzungsform ab – z.B. an ein Fernwärmenetz. Das abgekühlte Wasser wird über eine Injektionsbohrung wieder in die Tiefe zurückgeführt. Schäfer: „Durch natürliche Wasserwegsamkeiten – sogenannte Karstbruchstellen - wird diese Art der Energieversorgung möglich.“ Und die gäbe es nach den Untersuchungen hier in der Region.

Wenn jetzt eine Kommune z.B. bei der Planung eine Neubaugebietes Interesse an einem geothermischen Wärmenetzwerk hat, kann sich diese beim Geologischen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen beraten lassen. Dabei betonte der Geologe ausdrücklich: „Eine konkrete Projektidee muss aus der Region kommen!“ Das weitere Prozedere: Die Gemeinde fasst einen Beschluss und sucht ein kompetentes, professionelles Planungsbüro. Ein Geothermiefeld wird bei der Bergbehörde beantragt. Es erfolgen genauere Untersuchungen z.B. mit einer 3-D-Semic, um die Bohrpunkte im Untergrund festzusetzen. Dann kann die Förderbohrung erfolgen. Betreiber könnten Kommunen sein, aber auch Energieversorgungsunternehmen.

Die Mitglieder der BE zeigten sich euphorisiert. Heinz Böer: „Das ist mal eine Perspektive. Ich kann mir ein Pilotprojekt hier in der Region gut vorstellen. Wir werden aktiv!“ Und welche Kommunen dann das Rennen macht, darauf dürfen noch Wetten angenommen werden.

Besichtigung KFW 85-Haus in Billerbeck

Die Preise für Energie klettern in die Höhe. Nicht für die Billerbecker Birgit Schlüter und Klaus Klein. Diese haben ihr Haus von 1972 komplettsaniert und bezahlen bei den Höchstpreisen im Monat 71 Euro – für Hausstrom, Heizung, Warmwasser und Ladung eines E-Autos.Wie dies möglich ist, kann im nachfolgenden Dokument nachgelesen werden: Besichtigung KFW 85-Haus

Stromausfall - was nun?

Das sollten wir alle sehr ernstnehmen und uns vorbereiten!“ Die Mahnung stand am Ende des Vortrags „Stromausfall – was nun?“, den Erich Gueng am Mittwochabend im Rahmen eines Treffens der Mitmachgemeinschaft Baumberge Energie (BE) hielt. Der Billerbecker, Mitglied der BE und ehemaliger militärischer Flugverkehrsleiter mit Studium der Meteorologie, hat sich intensiv mit der Problematik eines Stromausfalls beschäftigt und konnte zahlreiche Hinweise geben, wie jeder einzelne sich vorbereiten kann.

Der Vortrag auf dem YouTube-Kanal der Baumberge-Energie

Ausführlich beschrieb Gueng das Phänomen des Stromausfalls, nannte mögliche Folgen und skizzierte die dramatischen Folgen eines Ausfalls über eine längere Zeit. Ausgelöst werden Stromausfälle immer durch eine Überlastung der Stromnetze, die europaweit miteinander verbunden sind. Dies kann durch Naturphänomene entstehen, aber auch durch Einflüsse, die durch politische Entscheidungen herbeigeführt werden. Die Folgen sind weitreichend, so Erich Gueng: „Bei vier Stunden Stromausfall kann es bis zu acht Wochen dauern, bis alles wieder läuft. Telefon und Internet fallen aus. Elektrisch betriebene Türen und Lifte funktionieren nicht. Lieferketten brechen ab. Kühlungen fallen aus. Lebensmittel verderben. Folgen, die einen echten Notfall für unsere Gesellschaft darstellen.“ Diese müsse sich darauf einstellen.

Wie jede einzelne Vorsorge leisten könne?  Wasser, Nahrungsmittel und notwendige Medikamente für mindestens vier Wochen, im Winter für acht Wochen vorrätig halten. Sich einen Weltempfänger beschaffen mit einer unabhängigen Stromversorgung. Z.B. eine 12 V-Autobatterie mit Ladungserhaltungsgeräten und Adapter besorgen. Und zum Schluss: Im Winter Schlafsäcke, Decken usw. bereithalten. Heizungen, Wasserversorgung, Kommunikation – alle dies wird im Falle eines Stromausfalls nicht funktionieren.  Und wie wahrscheinlich sei ein großflächiger Stromausfall?  Da mochte sich der Referent nicht festlegen. Aber es gäbe deutliche Hinweise, dass Politik und Energiewirtschaft sich auf diese Notsituationen einstellen: „Noch einmal, nehmen wir das ernst und lassen uns nicht überraschen. Dann geraten wir in Not!“

Steuerwissen 2023 für (zukünftige) PV-Betreiber

Der Steuerberater Stefan Mücke gibt auf seiner Homepage jede Menge Tipps zu den geplanten Neuregelungen und Gestaltungen der Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen ab dem Jahr 2023. Die dort beschriebenen Änderungen entsprechen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser muss noch vom Bundestag verabschiedet werden, es kann also noch Änderungen geben.

Auch interessant sind die Folien zum Steuerwissen zur PV-Besteuerung 2023, die Sie kostenfrei herunter laden können.

Wichtiger Hinweis für Bauherren, deren PV-Anlage derzeit im Bau ist: Wenn Sie sich die MWSt. erstatten lassen möchten, darf nach der Gesetzesvorlage der Bundesregierung, die noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, die Anlage erst im Jahre 2023 fertig gestellt werden, d.h. Strom erzeugen und ans Netz gehen!

Ertragsanalyse von PV-Anlagen

Carsten Loth von der Firma Regenertec aus Havixbeck hat der BE Ertragsanalysen von PV-Anlagen vorgestellt.

Die Videoaufzeichnung ist unter nachfolgendem Link eingestellt: Videoaufzeichnung des Vortrages

Vortrag über Freiflächen-Photovoltaik

Nikolas Specht und Jan Frenking von der Firma SolarBlick aus Münster haben die BE über Möglichkeiten der Freiflächen-Photovoltaik informiert.

Die Präsentation zum Nachlesen: Freiflächen-Photovoltaik in den Baumbergen

Die Videoaufzeichnung ist bei Youtube unter nachfolgendem Link eingestellt: Videoaufzeichnung des Vortrages

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