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Offener Brief an Bundeskanzler Scholz - Aufruf zur gemeinsamen Generationenverantwortung

Beim Klimaschutz müsse die Politik deutlich mehr tun, fordern Hunderte Vertreter aus Parteien, Wissenschaft und Gesellschaft in einem offenen Brief. Im nachfolgenden Link kann der Brief gelesen und eine entsprechende Petition unterschrieben werden:

Aufruf zur gemeinsamen Generationenverantwortung

PV-Altanlagen: Was tun?

Für die ersten Photovoltaikanlagen endete am 31. Dezember 2020 die EEG-Förderung. Künftig betrifft dies immer mehr Anlagen, auch zum Jahresende 2022. Im nachfolgenden Beitrag der Verbraucherzentrale wird gezeigt, wie ihr eure Ü20-PV-Anlage weiter nutzen könnt:

Verwendung PV-Altanlagen

Auch bei Finanztip gibt es interessante Informationen zum Weiterbetrieb von 'ausgeförderten' PV-Altanlagen:

So nutzt Du Deine alte PV-Anlage weiter

Klima retten, gesund ernähren, aktiver Tierschutz, faire Landwirtschaft

Auf Einladung der Friedensinitiative Nottuln hat die Bundestagsabgeordnete Dr. Anne Monika Spallek am 20.03.2023 in der Alten Amtmannei einen Vortrag zum Thema 'KLIMA RETTEN, GESUND ERNÄHREN, AKTIVER TIERSCHUTZ, FAIRE LANDWIRTSCHAFT' gehalten.

Nachfolgend die Präsentation zum Nachlesen: Vortrag von Dr. Spallek

Vortrag über Agri-PV

Am 22.03.2023 hielt Max Tegtmeyer von der BayWa r.e. Solar Projects GmbH in Leipzig vor Mitgliedern der Baumberge Energie einen Vortrag über Agri-PV.

Agri-PV, eine Technik, die immer mehr Fahrt aufnimmt. Täglich steigen Landwirte in diese Kombination - Landwirtschaftliche Produktion UND Erzeugung regenerativen Stroms - ein. Unter Solarpanelen weiden Schafe, wachsen Pflanzen aller Art, werden Hühner gehalten. Besser geht nicht. Besser geht auch Biogas nicht.

Nachfolgend ein Mitschnitt des Vortrags auf YouTube: Agri-PV ein Überblick der Möglichkeiten

Nottuln: Strategie zur Klimaneutralität im Jahre 2030

Die Gemeinde Nottuln hat es sich zum Ziel gesetzt, im Jahre 2030 klimaneutral zu sein. In verschiedenen Gremiensitzungen, politischen und nicht politischen Arbeitskreisen und innerhalb der Verwaltung hat dazu in der Vergangenheit ein umfangreicher Arbeitsprozess stattgefunden. Das Büro „energielenker“ hat diesen Prozess fachlich begleitet und nunmehr die Eckpfeiler einer Strategie zur Klimaneutralität im Jahr 2030 für die Gemeinde Nottuln dargelegt:

Strategie zur Klimaneutralität 2030 Gemeinde Nottuln

Förderung der Bürgerenergie wird ausgebaut

Die Energiewende mit dem erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine Mammutaufgabe, hier braucht es auch den Rückhalt der gesamten Gesellschaft. Daher startet zum 1. Januar 2023 eine neue Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist erfolgt.

Bei der Bürgerenergie sind Bürgerinnen und Bürger die Akteure der Energiewende. Ziel des Programms ist es, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen, die von Bürgerenergiegesellschaften errichtet werden sollen, zu fördern. Damit soll die Hürde, Bürgerenergiegesellschaften zu gründen verkleinert werden. Das abbr title="Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz""BMWK fördert mit dem Programm die Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase (70 % der Planungs- und Genehmigungskosten, bis max. 200.000 Euro pro Projekt) von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften.

Die Förderung in Form einer anteiligen Finanzierung der Planungs- und Genehmigungskosten muss nur dann zurückgezahlt werden, wenn die jeweiligen Windenergieanlagen an Land innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Genehmigung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz oder einen Zuschlag in einem EEG-Ausschreibungsverfahren erhalten haben oder eine EEG-Förderung außerhalb der Ausschreibung registriert wurde.
Insgesamt umfasst die Förderung für 2023 eine Summe von 7,5 Mio. €, auch für die weiteren Jahre sind Summen in der Größenordnung vorgesehen.

Auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das ebenfalls zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, stärkt die Bürgerenergie. So werden Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften so weit wie möglich von den Ausschreibungen ausgenommen. Für Windenergieanlagen an Land gilt dann die Ausschreibungsgrenze von 18 Megawatt. Zudem ist im EEG 2023 der Begriff der Bürgerenergiegesellschaft nach § 3 Nummer 15 neu definiert.

Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (abbr title="Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle""BAFA) umgesetzt.

Ergänzende Informationen von Sven Giegold (Staatssekretär im BMWK)

Hier der Link zur Bekanntmachung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger:

https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtlicher-teil?2

Bekanntmachung der Richtlinie zum Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Booster für die Erneuerbaren Energien in Europa

Am 19.12.2022 haben die Energieminister*innen der EU eine Notfallverordnung zum Bürokratieabbau für Wind, Solar & Co. beschlossen! Das wird den Ausbau der erneuerbaren Energien enorm beschleunigen!

Das Paket enthält eine ganze Serie von Maßnahmen, die die Genehmigung von Erneuerbaren in ganz Europa beschleunigen werden. Damit kommen wir schneller weg von den russischen Energieimporten und hin zur klimafreundlichen Energiesouveränität. Im Einzelnen:

  1. Erneuerbare Energien, Speicher und die damit verbundene Netzinfrastruktur sind ab sofort im herausragenden öffentlichen Interesse und bekommen damit Vorfahrt bei Genehmigung und Planung. Das wird den Ausbau überall in der EU beschleunigen!
  2. Deutsche Wind-Vorranggebiete werden nun auch europarechtlich als „Go-to-Areas“ anerkannt. Erneuerbare-Energie-Anlagen werden damit in diesen Gebieten schneller genehmigt. Das EU-Schutzgebiete-Netz Natura 2000 (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete) ist davon natürlich ausgenommen.
  3. Wir setzen eine Frist von höchstens drei Monaten für Photovoltaik-Genehmigungsverfahren, die zugehörigen Speicher und Netzanschlüsse. Es gilt eine „Genehmigungsfiktion“ für Kleinanlagen unter 50KW.
  4. Genehmigungen bei Repowering von Erneuerbaren-Anlagen und Netzen müssen binnen sechs Monaten abgeschlossen sein. Dabei wird lediglich die Mehrbelastung der Erweiterung des Projekts geprüft, nicht noch einmal das gesamte Projekt. Das erleichtert die Genehmigung erheblich.
  5. Wärmepumpen: Genehmigungsverfahren werden durch die Einführung einer Frist von höchstens einem Monat und eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen beschleunigt.
  6. Wind und andere Erneuerbaren-Anlagen: In Erneuerbaren-Vorranggebieten dürfen Mitgliedsstaaten auf eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten, wenn auf Planebene bereits eine strategische Umweltprüfung stattgefunden hat.

Diese Sofortmaßnahmen geben uns starken Rückenwind auf dem Weg aus der Energiekrise. Außerdem senden wir eine klare Botschaft an alle deutschen Genehmigungsbehörden: Die artenschutzrechtliche Prüfung kann vereinfacht werden, wenn die Population einer Art nicht gefährdet ist. Der Schutz gefährdeter Arten in Deutschland bleibt wichtig, doch kommt es dabei bei Genehmigung vor allem auf den Schutz der Population von Rotmilan & Co. an. Im Übrigen ist der Erfolg der Energiewende in Deutschland auch im Interesse des Naturschutzes. Denn der Klimawandel gefährdet die Artenvielfalt weltweit massiv.

Die Notfallverordnung tritt schon im Januar in Kraft. Sie gilt zunächst für 18 Monate mit Option auf Verlängerung. Zudem haben wir beschlossen, die Entbürokratisierungen auch in die Erneuerbaren-Richtlinie (RED) aufzunehmen und so auf Dauer zu sichern. Letzteres muss aber noch mit dem Europaparlament geeint werden.

Dieses Paket war eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für die deutsche Bundesregierung. Mit Unterstützung des Kanzleramts und der EU-Kommission haben unsere Beamt*innen dies in den letzten Monaten mit krassem Einsatz hier in Brüssel durchgesetzt. Im Rat der Energieminister*innen gab es für unsere Vorschläge eine breite Mehrheit. Vielen Dank für all die Arbeit!

Unserem Ziel eines 100%-Erneuerbare Energiesystems sind wir einen heute einen Riesenschritt weitergekommen. Ein Weihnachtsbooster für die Erneuerbaren!

Hinter den Kulissen arbeite ich mit dem großen Team im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weiter an der Koordinierung der deutschen Bundesregierung bei der EU-Gesetzgebung im Klimaschutz unter dem GreenDeal.

Mit hoch erfreuten, weihnachtlichen Grüßen,

Ihr und Euer Sven Giegold


Auszug aus einem Newsletter von Sven Giegold (Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz).

Unter nachfolgendem Link kann der Newsletter abonniert werden:

Registrierung für den Newsletter von Sven Giegold

Altbau - Was tun?

Energieberater Christof Peter-Dosch hielt am 23.11.2022 in Billerbeck einen Vortrag über sinnvolle Investitionen bei der Altbau-Sanierung. Die Folien der Präsentation sind als pdf-Datei unter nachfolgendem Link einsehbar:

Präsentation sinnvolle Investitionen Altbau-Sanierung

Ein Video der Präsentation ist auf dem YouTube-Kanal der Baumberge-Energie verfügbar:

Gebäudesanierung - Vortrag Dipl. Ing. Christof Peter-Dosch

Altbau - Was tun?

 

Die Baumberge-Region - Mit Geothermie in eine klimaneutrale Zukunft

Ein kleiner Wettbewerb ist innerhalb der Mitmachgemeinschaft Baumberge Energie (BE) entstanden. Welche Kommune ist die erste in der Region, die mit Geothermie eine effektive Wärmeenergiewende einleitet? Dass die Voraussetzungen dafür günstig sind, das erfuhren die Mitglieder von BE auf ihrem letzten Treffen per Zoom.

Die Videoaufzeichnung des Vortrages ist bei Youtube unter nachfolgendem Link eingestellt: Videoaufzeichnung des Vortrages

schaeferZu Gast war der Geologe Ingo Schäfer, Mitarbeiter des Geologischen Dienstes des Landes Nordrhein-Westfalen. Und er konnte die Zuhörer optimistisch stimmen. Messungen haben ergeben: Unter den drei Baumberge-Gemeinden ist es tief in der Erde heiß. Diese natürliche Energie lasse sich nutzen, um die Kommunen mit klimafreundlicher Wärme zu versorgen. Die Vorteile: keine Verbrennung mehr fossiler Rohstoffe, ganzjährig nutzbar, unabhängig von Tageszeit und Witterung, zuverlässig und kostenstabil. Schäfer: „Eine ideale Möglichkeit der regionalen Energieversorgung mit Fernwärmenetze, Wärme für die industrielle Versorgung, Heizen von Gewächshäusern usw. Auch die regenerative Stromerzeugung ist mit Geothermie möglich.“ Dabei nutzt die hydrothermale Geothermie natürliche Wasservorkommen in der Region – anders als beim Fracking.

Eine Förderbohrung bringt das heiße Tiefenwasser an die Oberfläche. Über Wärmetauscher gibt es seine Energie an die jeweilige Nutzungsform ab – z.B. an ein Fernwärmenetz. Das abgekühlte Wasser wird über eine Injektionsbohrung wieder in die Tiefe zurückgeführt. Schäfer: „Durch natürliche Wasserwegsamkeiten – sogenannte Karstbruchstellen - wird diese Art der Energieversorgung möglich.“ Und die gäbe es nach den Untersuchungen hier in der Region.

Wenn jetzt eine Kommune z.B. bei der Planung eine Neubaugebietes Interesse an einem geothermischen Wärmenetzwerk hat, kann sich diese beim Geologischen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen beraten lassen. Dabei betonte der Geologe ausdrücklich: „Eine konkrete Projektidee muss aus der Region kommen!“ Das weitere Prozedere: Die Gemeinde fasst einen Beschluss und sucht ein kompetentes, professionelles Planungsbüro. Ein Geothermiefeld wird bei der Bergbehörde beantragt. Es erfolgen genauere Untersuchungen z.B. mit einer 3-D-Semic, um die Bohrpunkte im Untergrund festzusetzen. Dann kann die Förderbohrung erfolgen. Betreiber könnten Kommunen sein, aber auch Energieversorgungsunternehmen.

Die Mitglieder der BE zeigten sich euphorisiert. Heinz Böer: „Das ist mal eine Perspektive. Ich kann mir ein Pilotprojekt hier in der Region gut vorstellen. Wir werden aktiv!“ Und welche Kommunen dann das Rennen macht, darauf dürfen noch Wetten angenommen werden.

Besichtigung KFW 85-Haus in Billerbeck

Die Preise für Energie klettern in die Höhe. Nicht für die Billerbecker Birgit Schlüter und Klaus Klein. Diese haben ihr Haus von 1972 komplettsaniert und bezahlen bei den Höchstpreisen im Monat 71 Euro – für Hausstrom, Heizung, Warmwasser und Ladung eines E-Autos.Wie dies möglich ist, kann im nachfolgenden Dokument nachgelesen werden: Besichtigung KFW 85-Haus

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